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Die Quellen
Zuvor einige Ratschläge, wie Sie Auskünfte leichter erhalten und sich Zeit und Ärger ersparen können: Die Hauptquellen der Familienforschung sind staatliche und kirchliche Einrichtungen wie:
Weitere Quellen sind u. a.:
Haben Sie die Auskünfte Ihrer Verwandten ausgewertet und zu Papier gebracht, beginnt die eigentliche Praxis der Familienforschung.
Die Standesämter und ihre Vorläufer ”In früherer Zeit wurden Geburten, Eheschließungen und Sterbefälle nur in den von den Pfarrämtern geführten Kirchenregistern verzeichnet. Sie wurden im Laufe der Zeit trotz ihres rein kirchlichen Charakters auch allgemein öffentlichen und staatlichen Zwecken dienstbar gemacht. Zivile Standesämter wurden zwischen 1792 und 1808 von Napoléon Bonaparte im französisch besetzten Rheinland eingeführt. Nach Inkrafttreten des Reichsgesetzes über die Beurkundung des Personenstandes und die Eheschließung vom 6. Februar 1875 wurden zum 1. Januar 1876 einheitlich im damaligen Reichsgebiet Standesämter mit der besonderen Aufgabe der Führung von Personenstandsregistern (Geburt-, Heirats-, und Sterberegister) eingerichtet. Aufgrund der in Deutschland restriktiv angewandten Datenschutzbestim- mungen werden Auskünfte und Urkundenauszüge aus den Personenstands- registern nur an Personen gegeben, die ein berechtigtes Interesse nachweisen können. Ein berechtigtes Interesse ist z.B. bei direkten Nachkommen, in einem Erbschaftsfall oder manchmal auch aufgrund von wissenschaftlichen Recherchen gegeben (Familienforschung zählt nicht dazu). Hierzu ist ein Nachweis zu erbringen (Abstammungsnachweis, Erbschein, o.ä.). Die Entscheidung liegt bei den jeweiligen Ämtern. Auch Kirchenbücher unterliegen dem Datenschutz. Hier sind die Schutzgrenzen jedoch großzügiger gesteckt.” Was ist Datenschutz? Auszug aus einer Veröffentlichung der DAGV (Deutsche Arbeitsgemeinschaft Genealogischer Verbände) - Quelle: Südwestdeutsche Blätter für Familien- und Wappenkunde, Dezember 1987: "Die Datenschutzgesetzgebung hat nicht den Zweck, alle persönlichen Daten geheimzuhalten. Sie soll persönliche Daten, die in Dateien mittels Computer gespeichert werden und jederzeit abgerufen werden können, sichern. Es handelt sich dabei weder um Geburtsdaten, Heiratsdaten, Aufenthalt usw., sondern um Auskünfte über Kreditfähigkeit, Schulden o.ä. Es gab eine Zahl einflußreicher Personen, die ein Interesse hatten, daß ihre Vergangenheit geheim gehalten wird. Da früher diese Angaben nur durch mühselige Forschungen und aus Registern gezogen werden konnten, die an sich bereits geheim zu halten waren, bestand keine besondere Gefahr der Einsichtnahme und Kenntnisnahme. Werden aber solche Daten in Dateien gespeichert, die auf Knopfdruck die Daten sofort freigeben, so bestand die Gefahr, daß jeder, der zufällig an eine solche Datei kam - und das konnte jeder Angestellte irgendeiner Einrichtung - sich eine solche Auskunft beschaffen. Dafür wurde das Datenschutzgesetz vorbereitet und schließlich verkündet. Das Datenschutzgesetz beschränkt niemals eine familien- oder heimat- geschichtliche Forschung. Man sollte sich durch das Schlagwort "Datenschutz" nicht scheu machen lassen!" Kirchenbücher Die mit Abstand wichtigsten Quellen sind die Kirchenbücher der katholischen und evangelischen Kirche. Allerdings ist der Umfang der Informationen von Jahr zu Jahr unterschiedlich. Werden z.B. bei den Heiratseinträgen in den Jahren bis ca. 1800 oft nur der Heiratstag, die Namen der Brautleute und die Trauzeugen genannt, so werden später auch noch das Alter oder der Geburtstag, der Geburtsort und die Namen der Eltern genannt. Eine weitere Schwierigkeit liegt natürlich in der Schrift, mit der die Pfarrer die verschiedenen Eintragungen in die Kirchenbücher machten. Hat man sich jedoch erst einmal in die Schrift eingelesen, sollte einem die Entzifferung nicht mehr schwerfallen. Forschungshilfen - Literatur - Bibliotheken - Vereine - Internet
Literatur: |
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Das Standardwerk für die Familiengeschichtsforschung
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Hier die Adressen der beiden großen deutschen Fachverlage. Verlag Degener & Co., Inh. Manfred Dreiss, C. A. Starke Verlag Wer sich über die Angebote der vorgenannten Verlage einen Überblick verschaffen will, sollte unbedingt ein Verlagsverzeichnis anfordern.
Weitere Literatur und Hilfsmittel, die eigentlich viel zu wenig Beachtung finden sind z. B.:
Vorhanden in fast allen Bibliotheken genealogischer Vereine |
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Bibliotheken
Der Dachverband deutscher familienkundlicher und heraldischer Vereine ist die Deutsche Arbeitsgemeinschaft Genealogischer Verbände (DAGV). Angeschlossen sind über 60 genealogische Vereine.
Das Internet ist für viele Bereiche des täglichen Lebens zu einem nützlichen Helfer geworden. Aber Vorsicht! Das Internet ist kein Universal- nachschlagewerk, sondern mit Fehlern, Irrtümern und Halbwahrheiten behaftet. Daher ist das Internet eher als Hilfsmittel zu verstehen. Wer also glaubt, “seine” Ahnen einfach mal so im Internet finden zu können, befindet sich leider auf dem Holzweg. Betreiber von Internet-Seiten mit verlockenden Schlagworten oder Überschriften wie “Ahnenforschung kostenlos”, ”Wappensuchdienst”, “Stammbaum kostenlos”, oder “Namenurkunden mit Wappen” sind fast immer unseriös. Nützliche Internet-Seiten sind u.a.: |
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